Startschuss für Härtefallfonds bei Straßenausbaubeiträgen
Antragsfrist beginnt am 1. Juli
Der Freistaat hat einen mit 50 Millionen Euro dotierten Fonds zum Ausgleich von objektiven Härtefällen bei Straßenausbaubeiträgen geschaffen. Ab 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2019 können Betroffene ihre Anträge einreichen. Darauf wies heute der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko hin. Aus dem Härtefallfonds sollen Betroffene, die durch die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, einen Ausgleich erhalten. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Für Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro; bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro.















