Plenarrede zum Verbot der privaten Handynutzung und der Stärkung der bayerischen Gedenkstätten

Tomaschko: Kinder brauchen mehr Schutz bei Handynutzung und starke Erinnerungskultur

22.07.2026

Der Bayerische Landtag hat Änderungen am Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie an weiteren Rechtsvorschriften beraten. In seiner Plenarrede stellte der Vorsitzende des Bildungsausschusses, Peter Tomaschko, insbesondere zwei Themen in den Mittelpunkt: den verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones an Schulen und die Stärkung der bayerischen Gedenkstätten.

Mit Blick auf die geplante Ausweitung des Verbots der privaten Handynutzung auf die Jahrgangsstufen 5 bis 7 betonte Tomaschko, dass es dabei nicht um ein Nein zur Digitalisierung gehe, sondern um den Schutz von Kindern in einer wichtigen Entwicklungsphase.

„Digitale Medien gehören selbstverständlich zu einem modernen Unterricht. Aber gerade jüngere Schülerinnen und Schüler brauchen einen Schutzraum, in dem sie sich auf das Lernen konzentrieren, Freundschaften knüpfen und ihre Pausen ohne ständigen Blick aufs Smartphone verbringen können“, erklärte Tomaschko.

Grundlage der Neuregelung seien wissenschaftliche Erkenntnisse, die auf die negativen Auswirkungen einer frühen und intensiven Smartphone-Nutzung auf die soziale, psychische und emotionale Entwicklung hinweisen. Zugleich verwies Tomaschko auf die breite Unterstützung aus der Schulpraxis. „Viele Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und auch Schülerinnen und Schüler wünschen sich eine klare Regelung. Sie entlastet die Schulen und schafft Orientierung für alle Beteiligten.“

Im zweiten Teil seiner Rede sprach Tomaschko über die Weiterentwicklung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. Angesichts eines wieder zunehmenden Antisemitismus sei die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus eine dauerhafte staatliche und gesellschaftliche Aufgabe.

„Erinnerungskultur ist kein Thema der Vergangenheit, sondern eine Verpflichtung für unsere Gegenwart und Zukunft. Wer die Geschichte kennt, kann Verantwortung für die Zukunft übernehmen“, betonte Tomaschko.

Mit den vorgesehenen Änderungen werde die Stiftung organisatorisch gestärkt. Künftig sollen ein Präsident als öffentliches Gesicht der Stiftung sowie eine hauptamtliche Geschäftsführung die umfangreichen Aufgaben der Stiftung noch wirkungsvoller begleiten. Tomaschko würdigte dabei ausdrücklich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg sowie der Stiftung Bayerische Gedenkstätten.

„Wir schaffen damit die Voraussetzungen, dass die wichtige Arbeit der Gedenkstätten auch in Zukunft auf höchstem Niveau fortgeführt werden kann. Erinnerung wachzuhalten ist und bleibt eine gemeinsame Verantwortung unserer Gesellschaft“, so Tomaschko.

Abschließend warb der Bildungspolitiker um Zustimmung zu den Gesetzesänderungen. Das Maßnahmenpaket verbinde den Schutz und die Förderung junger Menschen in einer zunehmend digitalen Welt mit einer starken und zukunftsfähigen Erinnerungskultur in Bayern.