Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko befürwortet eine Anhebung der gesetzlichen Altershöchstgrenze im freiwilligen Feuerwehrdienst von 65 auf 67 Jahre.
„Es gibt immer wieder rüstige Feuerwehrleute, die sich auch mit 65 Jahren noch fit genug fühlen, ein paar weitere Jahre aktiven Dienst in ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu leisten. Deswegen sollte man ihnen die Möglichkeit dazu geben und die gesetzliche Altershöchstgrenze anheben“, sagt Abgeordneter Tomaschko.Dennoch ist es Tomaschko wichtig, den Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze eng mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Bayerischen Gemeindetag abzustimmen. Die Beratungen über die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst in Freiwilligen Feuerwehren sind auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode gestartet worden und sollen nun nach der Sommerpause fortgeführt werden. „Aufgrund von Anregungen aus dem Landesfeuerwehrverband wurde der Gesetzentwurf in der letzten Periode zurückgestellt und ist jetzt noch einmal zur Feinabstimmung im Bayerischen Innenministerium“, erklärt Abgeordneter Tomaschko. „Es ist uns wichtig, nichts zu überstürzen, sondern eine vernünftige Lösung zu schaffen, die eng mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen als Träger der freiwilligen Feuerwehren abgestimmt ist.“
Im Freistaat Bayern liegt die gesetzlich festgeschriebene Altersgrenze für den Dienst in Freiwilligen Feuerwehren derzeit bei 65 Jahren. Wer die Altersgrenze erreicht hat, muss seinen freiwilligen Dienst beenden. Umgekehrt besteht aber keine Pflicht, den freiwilligen Feuerwehrdienst bis zum Erreichen der Altershöchstgrenze auszuüben. „Es handelt sich um ein freiwilliges Ehrenamt“, erklärt Tomaschko. „Das heißt, alle Feuerwehrleute, die sich nicht mehr fit fühlen, können auch jetzt schon vor Erreichen der Altersgrenze jederzeit ihren freiwilligen Dienst beenden“.