Peter Tomaschko zum Thema Datenschutz in der Bayerischen Staatszeitung

04.02.2020

Die Bayerische Staatszeitung hat sich in dieser Woche mit einer Interview-Anfrage zum Thema Datenschutz an den Landtagsabgeordneten Peter Tomaschko gewandt, der auch Vorsitzender der Bayerischen Datenschutzkommission ist. Lesen Sie hier sein Statement:

1) Viele Bürger halten die DS-GVO für übertrieben, machen sich lustig über sie. Andererseits gilt sie weltweit als Erfolgsmodell. Muss an der DS-GVO nachgebessert werden? 

Aus Sicht der CSU-Fraktion ist die DSGVO durchaus ein Erfolgsmodell, denn sie schützt das berechtigte Interesse der betroffenen Personen zu wissen, was mit ihren Daten passiert. Das Recht auf Vergessenwerden im Internet ist nur ein Beispiel, wie dem Verbraucher die Kontrolle über seine Daten erleichtert wird. Die DSGVO sorgt damit für mehr Transparenz bei der Datenerhebung und Verarbeitung. 

Klar ist aber auch, dass durch diese Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrecht für viele Betriebe und Vereine erhebliche Anpassungen nötig wurden und der generelle Aufwand größer geworden ist.

Daher haben wir bei der Umsetzung  darauf geachtet, dass kleine Unternehmen, sowie vom Engagement Ehrenamtlicher getragene Vereine nicht zu stark belastet werden. Wir wollen auch künftig dafür sorgen, dass die DSGVO sachgerecht und mit Augemaß angewendet wird. Eine Nachbesserung halten wir aktuell für nicht notwendig.

 

2) Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für die DS-GVO-Erweiterung um die ePrivacy-Verordnung, Deutschland hat im Rat der EU-Staaten dagegen gestimmt. Auf welcher Seite positioniert sich die CSU-Fraktion und warum?

Aus unserer Sicht ist die Erweiterung um die ePrivacy-Verordnung notwendig. Beim bisherigen Entwurf gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf. Denn bei den zentralen Punkten, wie dem Schutz von Telekommunikationsverkehrsdaten oder der angemessenen Ausgestaltung der sogenannten Cookie-Regelung reicht der Schutz nicht aus. Die ePrivacy-Verordnung soll ja die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ablösen und die Privatsphäre der Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste schützen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleisten. Die technischen Neuentwicklungen im Bereich der Telemedien und elektronischen Kommunikation machen aus unserer Sicht in vielen Gebieten Neuregelungen einfach notwendig.