Startschuss für Härtefallfonds bei Straßenausbaubeiträgen

Antragsfrist beginnt am 1. Juli

01.07.2019

Der Freistaat hat einen mit 50 Millionen Euro dotierten Fonds zum Ausgleich von objektiven Härtefällen bei Straßenausbaubeiträgen geschaffen. Ab 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2019 können Betroffene ihre Anträge einreichen. Darauf wies heute der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko hin. Aus dem Härtefallfonds sollen Betroffene, die durch die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, einen Ausgleich erhalten. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Für Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro; bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro.

Für die Antragstellung steht ein Online-Verfahren (www.strabs-haertefall.bayern.de) zur Verfügung. Bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken können auch Anträge in Papierform eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen. Das bedeutet, dass jeder im zweiten Halbjahr 2019 eingehende Antrag geprüft wird. Die Zuwendungsentscheidungen werden deshalb erst im Frühjahr 2020 getroffen. „Damit ist sichergestellt, dass jeder Antragsberechtigte seinen Antrag fristgerecht zur Entscheidung an die Härtefallkommission richten kann", so Tomaschko, der zuständiger Berichterstatter im Innenausschuss des Landtags ist. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen können unter www.strabs-haertefall.bayern.de abgerufen werden, zudem werden die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die rechtlichen Rahmenbedingung nochmals detailliert erläutert. Bei Rückfragen können sich die Bürger auch direkt an Peter Tomaschko wenden: Tel. 08233/793410 oder per Mail an info@peter-tomaschko.de.