Bayrische Staatsregierung beschließt Anpassung des staatlichen Beitrags für die Ganztagsbetreuung an Schulen

Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko: „Wichtiges Signal“

28.06.2017
Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko besichtigt Kindertagesstätte im Rahmen eines Gemeindebesuchs in Rehling am 21.11.2016
Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko besichtigt Kindertagesstätte im Rahmen eines Gemeindebesuchs in Rehling am 21.11.2016

Die staatlichen Zuschüsse für die Einrichtung schulischer Ganztagsangebote werden ab dem kommenden Schuljahr um 8,75 Prozent erhöht. Die Anhebung geht auf eine Initiative der Landtags-CSU zurück und wurde jetzt vom Kabinett beschlossen. „Für unsere schulischen Ganztagsangebote ist die Anhebung der Budgetbeträge ein wichtiges Signal, um die Qualität im Ganztag zu sichern“, betont der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko.

Die Bayerische Staatsregierung kam mit dieser Erhöhung der Forderung der Wohlfahrtsverbände entgegen. „Freie Träger und deren eingesetztes Personal sind für die Durchführung der schulischen Ganztagsangebote ein unverzichtbarerer Partner“, hebt Peter Tomaschko hervor. Gleiches verdeutlicht auch Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Mit der Erhöhung der Pauschalen federn wir die Personalkostensteigerung der Träger pädagogischer Ganztagsangebote an unseren Schulen ab. So können auch bewährte kleinere Träger ihr Engagement für unsere Schülerinnen und Schüler am Nachmittag aufrechterhalten.“ Die Maßnahme wird im aktuellen Doppelhaushalt mit rund 20 Millionen Euro zu Buche schlagen und kommt vielen Eltern und vor allem Kindern im Freistaat zugute. Hintergrund ist, dass schulische Ganztagsangebote in Bayern vollständig (offene Ganztagsschule) beziehungsweise teilweise (gebundene Ganztagsschule) mit externem Personal umgesetzt werden, das in der Regel bei einem Kooperationspartner beschäftigt ist. Den Schulen wird für die Finanzierung des zusätzlichen Personalaufwands seitens des Freistaats sowie – zu einem kleineren Anteil – der jeweiligen Kommune ein Budget zur Verfügung gestellt, das sich nach Anzahl der Gruppen beziehungsweise Klassen und der Schulart bemisst. Aufgrund von Personalkostensteigerungen, etwa infolge von tariflichen Lohnerhöhungen, wurde bereits mit Wirkung zum Schuljahr 2014/15 eine Erhöhung des Budgets vorgenommen. Mit der nunmehr vorgenommenen, erneuten Erhöhung des staatlichen Anteils werden die nach 2014 erfolgten Personalkostensteigerungen infolge der Tariferhöhungen abgebildet.