Tomaschko: Familien bei der Kinderbetreuung nicht gegeneinander ausspielen

02.03.2016

Als „Unsinn“ bezeichnete Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko die Stellungnahme von Simone Strohmayr, in der die Abgeordnete die Bayerische Staatsregierung für die Einführung des Betreuungsgeldes kritisiert. Damit stehe zu wenig Geld für die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Tomaschko verwies dagegen auf die hervorragenden Förderkonditionen für Bayerns Kommunen. So investierte der Freistaat im letzten Jahr über eine Milliarde Euro in die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen. Auch für das Jahr 2016 stehen wieder 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung. „Uns ist es wichtig, den Eltern die Wahl zu lassen, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen oder das Angebot einer Kita nutzen möchten“, erklärte Tomaschko die Haltung der Staatsregierung. 

Nach Angaben des Abgeordneten hat kein anderes Bundesland so viel Geld für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. So konnten in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielt werden. Bayerische Kommunen können mittlerweile rund 110.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren anbieten. Im Jahr 2008 waren es dagegen erst 44.400 Plätze. Die Staatsregierung unterstützt diesen Kurs auch weiterhin mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von 87 Mio. Euro. Damit soll es den Gemeinden ermöglicht werden, den noch offenen Bedarf zu decken. Als weiteren Erfolg bezeichnete Tomaschko die erreichte Entlastung der Familien bei den Kindergartenbeiträgen: „Wir haben den Einstieg in das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr geschafft. Seit September 2013 konnten wir den Beitragszuschuss auf 100 Euro pro Monat verdoppeln“, freute sich der Abgeordnete.
 
Wichtig ist Tomaschko aber vor allem, die Familien bei der Kinderbetreuung nicht gegeneinander auszuspielen: „Der Freistaat fördert alle Familien in Bayern, jede nach ihren Bedürfnissen. Wir wollen echte Wahlfreiheit für die Eltern, denn niemand kann besser entscheiden als sie, was für ihre Kinder am besten ist.“ Mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern im Freistaat haben das Betreuungsgeld in Anspruch genommen, als es noch vom Bund gezahlt wurde. Die Staatsregierung wusste diese Zahl richtig zu deuten und hat deshalb beschlossen, das Betreuungsgeld auch weiterhin zu bezahlen.
 
Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro monatlich für ein- oder zweijährige Kinder und wird längstens 22 Monate ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass Eltern die Kinderbetreuung selbst übernehmen und keinen Platz in einer vom Freistaat geförderten Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen.