Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen

Abgeordneter Tomaschko: Mehr Geld, weniger Bürokratie, starke Kitas vor Ort

06.05.2026

Der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko begrüßt die vom Ministerrat auf den Weg gebrachte Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ausdrücklich. Das Gesetz zur Änderung des BayKiBiG soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zum Jahr 2030 fließen damit über drei Mrd. Euro ins System. Mit der Reform werde die Kindertagesbetreuung in Bayern grundlegend modernisiert und zukunftsfest aufgestellt. „Die Richtung stimmt: mehr Geld im System, weniger Bürokratie und endlich dauerhafte, verlässliche Strukturen statt kurzfristiger Förderprogramme“, so Tomaschko.
 

Kern der Reform ist eine deutliche Stärkung der staatlichen Betriebskostenförderung. Diese wird im Endausbau um 25 Prozent erhöht. Bereits jetzt profitieren die Einrichtungen von einer spürbaren Aufstockung. „Das ist ein starkes Signal an unsere Kitas, an die Träger und an die Kommunen: Der Freistaat steht zu seiner Verantwortung und sorgt für eine solide Finanzierung der frühkindlichen Bildung“, betont der Landtagsabgeordnete.

Ein zentraler Baustein der Reform ist die neue Teamkräftepauschale. Sie ermöglicht den Einsatz zusätzlicher nicht-pädagogischer Kräfte, die das Fachpersonal im Alltag entlasten. „Unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten jeden Tag Großartiges. Mit den Teamkräften sorgen wir dafür, dass sie sich stärker auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können“, erklärt Tomaschko.
 
Gleichzeitig wird das Fördersystem deutlich vereinfacht. Zahlreiche Einzelprogramme und Richtlinien werden in übersichtliche Pauschalen überführt. „Wir beenden den Förderdschungel und schaffen ein transparentes, planbares System. Das spart Zeit, reduziert Aufwand und gibt den Einrichtungen mehr Sicherheit“, so Peter Tomaschko.
 
Besonders wichtig ist dem Abgeordneten, dass auch kleinere Einrichtungen und Kitas im Wittelsbacher Land gezielt gestärkt werden. Durch eine erhöhte Sockelpauschale profitieren insbesondere Einrichtungen mit bis zu 50 Plätzen. Auch Landkindergärten werden künftig besser berücksichtigt. „Gerade im ländlichen Raum sind unsere Kitas unverzichtbar. Es ist richtig, dass wir hier gezielt nachsteuern und für faire Bedingungen sorgen“, betont Tomaschko.
 
Ein weiteres Ziel der Reform ist die Stabilisierung der Elternbeiträge. „Familien müssen sich darauf verlassen können, dass Kinderbetreuung bezahlbar bleibt. Durch die höhere Betriebskostenförderung kommt mehr Geld direkt in den Einrichtungen an. Das ist die Grundlage dafür, die Beiträge stabil zu halten“, erklärt der Abgeordnete Tomaschko.
 
Abschließend stellt er klar: „Diese Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, gerechten und leistungsfähigen Kita-System. Wir stärken die Qualität, entlasten das Personal und sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen – für starke Kinder und ein starkes Bayern.“