Die CSU-Landtagsfraktion plant das bayerische Beschaffungswesen bei Feuerwehrfahrzeugen grundlegend zu reformieren.
Wie Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko mitteilt, soll den Kommunen im Freistaat Bayern bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen künftig auch ein alternativer, zentralisierter Beschaffungsweg angeboten werden. „Die derzeitigen Prozesse bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen belasten die Kommunen durch hohen Personalaufwand und kostenintensive Ausschreibungsverfahren“, erklärt Tomaschko. „Ein zentraler Beschaffungsweg kann beispielsweise den Preis für ein Löschfahrzeug von aktuell rund 500.000 Euro auf etwa 350.000 Euro reduzieren. Dieses enorme Einsparpotenzial von bis zu 15 Millionen Euro bei 100 Fahrzeugen ist ein deutliches Argument für die Reform.“Aktuell ermitteln und beschaffen die Kommunen den Bedarf an Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eigenständig, was oft mit der Beauftragung externer Büros verbunden ist. In anderen Bundesländern hat sich hingegen die zentrale Beschaffung bereits bewährt.
In einem ersten Schritt soll die neue Beschaffungsstrategie im Jahr 2025 mit einem standardisierten Fahrzeugtyp erprobt werden. Die Ergebnisse sollen dann genau auf die Einsparpotenziale hin evaluiert werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann dann ein effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem entwickelt werden. „Es ist uns wichtig, nichts zu überstürzen, sondern eine vernünftige Lösung zu schaffen, die eng mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen als Träger der freiwilligen Feuerwehren abgestimmt ist“, sagt Abgeordneter Tomaschko. Gleichzeitig bleibt es den Kommunen überlassen, auch weiterhin individuell auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen.
Weitere wichtige Verbesserungen für die freiwilligen Feuerwehren ergeben sich laut Tomaschko durch die Verlängerung der sogenannten Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR). Diese wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern zum 1. Januar 2025 um drei weitere Jahre verlängert und sehen in gleich mehreren Bereichen eine deutliche Anhebung der Förderfestbeträge vor.
Durch die Verlängerung der FwZR wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Generalsanierung von Feuerwehrhäusern mit den gleichen Förderfestbeträgen zu unterstützen wie bei Neubauten. Damit soll ein deutlicher Anreiz gesetzt werden, Bestandsbauten weiter zu nutzen und Fläche zu sparen. Des Weiteren werden durch die FwZR insbesondere die besonders belasteten Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße sowie kleinere Feuerwehren auf dem Land noch besser unterstützt. Bei etlichen Standardfahrzeugtypen wurden die Fördersätze deutlich erhöht. Einen zusätzlichen Förderzuschlag gibt es künftig beim gemeinsamen Bau eines Feuerwehrhauses durch zwei oder mehrere Gemeinden.
„Insgesamt hat das Bayerische Staatsministerium des Innern durch die Verlängerung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien ein kraftvolles Maßnahmenpaket geschnürt, das mit jährlichen Mehrausgaben von rund 22 Millionen Euro die Gemeinden und ihre Feuerwehren zukunftsweisend unterstützt“, sagt Tomaschko.